Teilnahmebedingungen – Internationaler Mirjam-Helin-Gesangswettbewerb 2027

Allgemeine Informationen

1. Die Finnische Kulturstiftung veranstaltet vom 5. bis 17. Juni 2027 in Turku den 10. Internationalen Mirjam-Helin-Gesangswettbewerb. 

2. Der Wettbewerb steht Sängerinnen und Sängern offen, die im Jahr 1995 oder später geboren wurden.  

3. Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb erklärt sich die Sängerin bzw. der Sänger damit einverstanden, die Wettbewerbsregeln, die Auftretungsbedingungen sowie die Entscheidungen der Jury einzuhalten. Gleichzeitig bestätigt die Sängerin bzw. der Sänger mit der Teilnahme am Wettbewerb, dass sie bzw. er für die Dauer des Wettbewerbs von allen beruflichen Verpflichtungen freigestellt ist. 

Bewerbungen

5. Die Bewerbungsfrist für den Wettbewerb beginnt am Montag, dem 2. November 2026, um 9:00 Uhr finnischer Zeit (UTC+2) und endet am Montag, dem 30. November 2026, um 16:00 Uhr finnischer Zeit (UTC+2). Bewerbungen für den Wettbewerb sind über das auf der Website mirjamhelin.fi bereitgestellte Formular einzureichen. Bei der Einreichung ihrer Bewerbung müssen die Sängerinnen und Sänger eine hochwertige audiovisuelle Aufnahme für die Vorauswahl vorlegen (keine Links). Die Bewerbung sollte das Wettbewerbsrepertoire der Sängerin bzw. des Sängers enthalten. Verspätete oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. 

6. Die Vorauswahljury wählt anhand der audiovisuellen Aufnahmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus, die nach Turku eingeladen werden. Die zum Wettbewerb zugelassenen Sängerinnen und Sänger erhalten bis zum 15. Januar 2027 eine schriftliche Bestätigung. 

7. Möchte eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer Änderungen an dem von ihr bzw. von ihm eingereichten Repertoire vornehmen, werden diese bis zum 12. Februar 2027 berücksichtigt.

8. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, sich am 6. Juni 2027 zwischen 10:00 und 13:00 Uhr persönlich im Wettbewerbsbüro anzumelden und um 14:00 Uhr an der Auslosung teilzunehmen, bei der die Reihenfolge der Auftritte festgelegt wird.

Noten und Begleiter

9. Der Wettbewerb stellt jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer eine Begleitperson zur Verfügung. Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben Anspruch auf eine Probe (max. 60 Minuten) vor der Vorrunde und eine vor dem Halbfinale (max. 60 Minuten). Möchten Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusätzliche Proben, müssen sie diese selbst organisieren und bezahlen.  

10. In der Endrunde probt jede Finalistin bzw. jeder Finalist mindestens einmal vor dem Finale mit dem Turku Philharmonic Orchestra.

11. Auf Wunsch können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während des Wettbewerbs ihre eigene Begleitperson einsetzen. In diesem Fall tragen sie die Kosten für Reise und Unterkunft der Begleitperson sowie gegebenenfalls deren Honorar. 

12. Verfügt eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer nicht über eine eigene Begleitperson, gilt folgende Regelung: 
Klare, gut lesbare Noten (PDF) in der Tonart, in der die Sängerin bzw. der Sänger singen wird, sind der Wettbewerbsbegleitperson bis zum 28. Februar 2027 vorzulegen. 

13. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen bis zum 28. Februar 2027 folgende Unterlagen elektronisch einreichen: 

  • die Liedtexte der Stücke sowie deren englische Übersetzungen
  • eine Klavierauszug der Stücke, die sie in der Endrunde vortragen möchten, wobei etwaige Kürzungen und Kadenzen zu kennzeichnen sind.

14. Die Wettbewerbsleitung wird sowohl die Partitur als auch die vom Orchester benötigten Orchesterparts beschaffen. Falls eine mit Orchesterbegleitung vorgetragene Komposition keinen Verlag hat oder nicht allgemein erhältlich ist, ist die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer verpflichtet, auf Aufforderung des Wettbewerbsleiters sowohl die Partitur als auch die Orchesterparts der Komposition bis zum 31. März 2027 einzureichen.  

Ablauf des Wettbewerbs

15. Der Wettbewerb besteht aus drei Runden: 

  • Vorrunde 7.–9. Juni 2027
  • Halbfinale 11.–12. Juni 2027
  • Finale 17. Juni 2027

16. Aus der Vorrunde (ca. 36 Sängerinnen und Sänger) wählt die Jury 16 Sängerinnen und Sänger aus, die ins Halbfinale vorrücken. Sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden für die Endrunde ausgewählt.

17. Die Reihenfolge der Auftritte wird am 6. Juni 2027 durch Auslosung festgelegt und bleibt für alle Runden während des gesamten Wettbewerbs unverändert.

18. Eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer, der zum Zeitpunkt seines Auftritts nicht bereit ist, kann disqualifiziert werden. Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die erkrankt sind, kann gestattet werden, zu einem späteren Zeitpunkt in derselben Runde aufzutreten, sofern sie ein Attest des Wettbewerbsarztes vorlegen. 

Repertoire

19. Das Wettbewerbsrepertoire muss Folgendes umfassen:  

  • Stücke in mindestens drei verschiedenen Sprachen
  • mindestens ein Stück eines finnischen Komponisten
  • mindestens ein Stück, das im Jahr 2000 oder später komponiert wurde 
  • Stücke von Komponisten unterschiedlichen Geschlechts 

Jedes Stück darf nur einmal vorgetragen werden. Wir empfehlen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, ihr Repertoire so zusammenzustellen, dass es die Vielfalt der Musik und ihrer Schöpfer widerspiegelt. 

20. Vorrunde:

  • eine Arie aus einem Oratorium, einer Messe oder einer Kantate
  • eine Opernarie
  • zwei Solostücke

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer hat maximal 20 Minuten Zeit, einschließlich etwaiger Pausen zwischen den Stücken. 

21. Halbfinale:

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer präsentiert ein Programm, das ihr bzw. sein künstlerisches Talent bestmöglich widerspiegelt. Das Programm muss neben Liedern mindestens eine Opernarie enthalten. Mit Ausnahme der Arien müssen alle Lieder für Gesang und Klavier komponiert oder vom Komponisten für Gesang und Klavier arrangiert worden sein.

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer hat maximal 30 Minuten Zeit, einschließlich etwaiger Pausen zwischen den Stücken.

22. Finale:

Zwei Stücke mit Orchesterbegleitung, von denen mindestens eines eine Opernarie sein muss. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer verfügt über maximal 20 Minuten, einschließlich etwaiger Pausen zwischen den Stücken.

Zusätzlich zu einer Opernarie dürfen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Finale ein Orchesterstück oder eine Arie aus einer Oper, Operette oder einem Musical vortragen. Die Arie muss für Orchesterbesetzung komponiert sein.

Darbietungen

23. In allen Runden wird jede Sängerin und jeder Sänger ihr bzw. sein gesamtes Programm in einem durchgehenden Durchgang vortragen.

24. Das Repertoire und die Reihenfolge der Stücke, die die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer bis zum 28. Februar 2027 bestätigt haben muss, bleiben während des gesamten Wettbewerbs unverändert.

25. Alle Stücke, einschließlich Arien aus Oratorien, sind auswendig vorzutragen. Arien sind in ihrer Originaltonart oder in gängigen Transpositionen vorzutragen. Solostücke dürfen transponiert werden. Die Werke müssen in ihrer Originalsprache vorgetragen werden.

26. Alle Wettbewerbsveranstaltungen sind öffentlich und werden in Echtzeit live für die breite Öffentlichkeit übertragen. 

Bewertung

27. Die Bewertungskriterien und das Bewertungsverfahren sind in der Juryordnung festgelegt.

28. Bei der Auswahl der Finalistinnen und Finalisten und der Bewertung der Endrunde berücksichtigt die Jury den Gesamteindruck, den jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer über alle Runden hinweg hinterlassen hat. 

29. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig.

Preise

30. Der Wettbewerb vergibt Geldpreise und bietet Auftrittsmöglichkeiten an bestimmten Veranstaltungsorten. Die Geldpreise in Euro:

  • I 60.000 € 
  • II 40.000 €
  • III 30.000 €
  • IV 10.000 €
  • V 10.000 €
  • VI 10.000 €

Darüber hinaus vergibt der Wettbewerb einen Liedpreis in Höhe von 5.000 € sowie einen Preis in Höhe von 5.000 € für die beste Darbietung eines finnischen Werks an eine Sängerin bzw. einen Sänger, deren bzw. dessen Muttersprache weder Finnisch noch Schwedisch ist. Die Jury behält sich das Recht vor, die Preise anders zu vergeben.

Der Wettbewerb umfasst zudem eine Medien- und eine Studierendenjury. Die Favoriten sowohl der Medienjury als auch der Studierendenjury erhalten jeweils einen Preis in Höhe von 3.000 €. Das Publikum wählt ebenfalls seinen Favoriten, der eine Prämie in Höhe von 3.000 € erhält.

Alle für das Halbfinale ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmer, mit Ausnahme der Finalisten, erhalten eine Prämie in Höhe von 1.500 €. 

31. Die Geldpreise werden am Abend nach dem Abschlusskonzert verliehen.

32. Die Möglichkeiten für Auftritte an bestimmten Veranstaltungsorten werden in den Monaten nach dem Wettbewerb bekannt gegeben. Den Finalistinnen und Finalisten werden mehrere Auftrittsmöglichkeiten in Finnland und im Ausland angeboten. Darüber hinaus erhält die Gewinnerin bzw. der Gewinner mindestens ein Jahr lang Karrierecoaching.

Zusätzliche Regeln

33. Grundregeln für ein sicheres Umfeld

Es ist wichtig, dass der Mirjam-Helin-Gesangswettbewerb eine offene Atmosphäre fördert, in der sich alle wohlfühlen, sie selbst sein können und andere respektieren:

  • Wir kommunizieren respektvoll und offen. Gemeinsam schaffen wir eine positive und inspirierende Atmosphäre. In unserem Handeln und unserer Wortwahl bemühen wir uns aktiv darum, keine Vermutungen über die Lebenssituationen, Identitäten, Hintergründe, Fähigkeiten oder das Geschlecht anderer anzustellen. Jede und jeder kann selbst entscheiden, wer sie oder er ist und wie ihre oder seine Erfahrungen sie oder ihn geprägt haben. 
  • Wir tolerieren keine Diskriminierung oder Belästigung. 
  • Wir gehen gegen Belästigung und respektloses Verhalten vor. Sollten Sie sich in einer Situation unwohl fühlen, wenden Sie sich bitte an den Veranstalter oder die dafür zuständige Person. 
  • Sollten wir einen Fehler begehen, übernehmen wir die Verantwortung dafür und entschuldigen uns. Wir verpflichten uns, unsere eigenen Abläufe kritisch zu hinterfragen und kontinuierlich zu verbessern. Wir freuen uns über Feedback sowohl während als auch nach der Veranstaltung. 

34. Der Wettbewerbsveranstalter hat das uneingeschränkte und ausschließliche Recht, Inhalte aufzuzeichnen und zu übertragen sowie Wettbewerbsauftritte im Fernsehen, im Radio, auf der Website des Veranstalters und in anderen Informationsnetzwerken auszustrahlen, ohne den Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder deren Begleitpersonen eine Vergütung zu zahlen.

Darüber hinaus hat der Wettbewerbsveranstalter oder ein von ihm benannter Dritter das Recht, Inhalte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu archivieren und zu zeigen sowie Wettbewerbsauftritte im Fernsehen, im Radio und online ohne zeitliche oder geografische Einschränkungen auszustrahlen. 

35. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die in der Vorrunde oder im Halbfinale ausscheiden, erhalten die Möglichkeit, Feedback von den Juroren zu erhalten.

36. Der Wettbewerbsleiter kann jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer disqualifizieren, die oder der sich nicht an die Wettbewerbsregeln hält. 

37. Die Originalsprache dieser Regeln ist Finnisch. Im Falle von Widersprüchen gelten die finnischen Regeln.